 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Provisionsfälligkeit |
Immobilien Allgemein
|
Eine Provision für den Makler ist mit ihrer Entstehung fällg. Dies bedeutet, dass mit dem Zustandekommen des von einem Makler erarbeiteten und vermittelten Hauptvertrag die Provision entsteht. Ein Hauptvertrag muss vorhanden sein und wirksam sein. Zum Beispiel im Falle eines Kaufvertrages ist dieses der Fall, wenn mögliche sog. Aufschiebende Bedingungen aufgetreten sind und bisher noch susstehende Genehmigungen vorliegen. Maklerprovisionen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden, zum Teil muss nur der Käufer oder nur der Verkäufer eine Provision zahlen, in manchen Fällen beide. Im Schnitt ist die Provision ca. 5-6% von dem Kaufpreis (zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer). Bei Zustandekommen eines Mietvertrages ist die Provision auf 2 Monatsmieten (netto, kalt) zzgl. Umsatzsteuer beschränkt.
|