 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Wohnungseigentum |
Immobilien Allgemein
|
Als Wohnungseigentum wird das sog. Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (so zum Beispiel das Grundstück, auf welchem das Wohnhaus steht), zu dem es gehört, bezeichnet. Weiterhin gibt es das sog. Gemeinschaftseigentum oder auch das Teileigentum.
|