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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
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Allgemeines Wohngebiet | Immobilien Allgemein
| Als allgemeines Wohngebiet werden Gebiete bezeichnet, welche in erster Linie dem Wohnen dienen (Häuser oder Eigentumswohnungen).
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das Wohngebiet genau festgelegt und definiert. Einrichtungen, die zur Versorgung der Anwohner dienen, wie beispielsweise (Lebensmittel-)Läden, Apotheken, Drogeriemärkte etc. dürfen sich in Wohngebieten befinden.
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