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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Darlehenskündigung |
Immobilien Allgemein
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Wenn in einem Darlehensvertrag keine Sondertilgung speziell schriftlich vereinbart wurde, so kann bspw. ein Festzinsdarlehen nach 10 Jahren gekündigt werden, wenn der Festzins für mehr als zehn Jahre vereinbart wurde. Ist die Zinsbindung auf 15 Jahre ausgelegt, können hierbei nach dem 10. Jahr jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist beliebige Teile des Kredits zurückgezahlt werden (Teilkündigung) oder - falls möglich – der gesamte Darlehensbetrag getilgt und somit gekündigt werden.
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