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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Eigenheimzulage |
Immobilien Allgemein
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Wenn vor dem 31.12.1995 ein Bauantrag für eine Immobilie gestellt wurde bzw. ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, so wird dieses Eigenheim durch die sog. Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gefördert. Diese Eigenheimzulage ist gesetzlich unter vielen Bestimmungen geregelt (beispielsweise gibt es Einkommensgrenzen für Ledige und Verheiratete). Zudem gibt es als weiteren staatlichen Zuschuss eine Kinderzulage für jedes Kind. Um eine Eigenheimzulage zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Weiterhin fördert der Staat auch Ökoanlagen (Solarstrom, Anlagen zur Wärmerückgewinnung etc.) oder Niedrig-Energiehäuser.
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