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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Eigentümerversammlung |
Immobilien Allgemein
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Eine Eigentümerversammlung ist ein Treffen von Wohnungseigentümern. Diese wird meist regelmässig einberufen, um nach bestimmten Regeln (Stimmrecht etc.) die Anliegen der Gemeinschaft zu beschliessen, damit eine ordnungstemässe Verwaltung sichergestellt ist. Hierzu zählt beispielsweise die Erstellung der Hausordnung, ein Wirtschaftsplan (für allgemeine Anschaffungen), die Genehmigung der Jahresabrechnung. Im sog. Wohneigentumgesetz ist die Eigentümerversammlung rechtlich geregelt.
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