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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Eigentumswohnung |
Immobilien Allgemein
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Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, welche sich in einem Gebäude befindet und zu Wohnzwecken genutzt wird. Als gesetzliche Grundlage hierfür gilt das Wohneigentumsgesetz. Wenn das Wohneigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, spricht man von Teileigentum. Das Wohnungseigentum ist nicht nur das Sondereigentum an der jeweiligen Wohnung sondern auch das Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
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