 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Einwirkung |
Immobilien Allgemein
|
Der äußere Einfluss auf ein Immobilieneigentum wird als Einwirkung bezeichnet. Hierunter verstanden werden beispielsweise Lärm und Gerüche (z.B. eine Imbißbude in einem Wohnhaus). Immobilieneigentüber haben allerdings das Recht, sich gegen Einwirkungen, welche die Nutzung einer Immobilie dauerhaft beeinträchtigen zu wehren. Grundlage hierfür ist das Nachbarrecht.
|