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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Einliegerwohnung |
Immobilien Allgemein
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Als Einliegerwohnungen werden Wohnunge in Eigenheimen (wie beispielsweise in Dachgeschossen oder Kellergeschossen) bezeichnet, welche hierin vermietet sind. Es gibt gesonderte steuerliche Bestimmungen für diesen Gebäudeteil, wenn hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Als Wohnung werden diese Räume vom Finanzamt nur anerkannt, wenn es sich hierbei um Räumlichkeiten handelt, welche einen eigenständigen Haushalt ermöglichen. So müssen die Räume baulich abgeschlossen sein und über einen eigenen Zugang von außen verfügen. Notwendige Nebenräume, wie eine Kochgelegenheit, Bad oder Dusche sowie Toilette müssen ebenfalls vorhanden sein.
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