 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Festpreis |
Immobilien Allgemein
|
Ein vertraglich festgelegter und garantierter Preis für eine bezugsfertige Immobilie wird als Festpreis bezeichnet. Hierbei ist es einem Bauträger nicht möglich, im Nachhinein noch zusätzliches Geld von dem Bauherrn oder von dem Käufer zu verlangen. Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, so ist dieser auch garantiert.
|