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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Feuerversicherung |
Immobilien Allgemein
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Ein Bauherr kann sich von Beginn an gegen Brandschäden und Feuer absichern. Beim Hausbau wird eine Feuerrohbauversicherung bereits abgeschlossen. Diese lässt sich nach Fertigstellung meist in eine Feuerversicherung umwandeln, was zum Teil im Rahmen der Wohngebäudeversicherung möglich ist. Somit sind dann Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag etc. abgedeckt. Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Feuerversicherung abschließen, wobei bei einem Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft ehedem als gesetzliche Pflichtversicherung eine solche Police haben muss.
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