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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Generalübernehmer |
Immobilien Allgemein
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Ein Generalunternehmer, welcher die gesamten zu erbringenden Bauleistungen ausschließlich durch andere Unternehmer erbringen lässt, wird als Generralübernehmer bezeichnet. Er erbringt keinen Teil seiner Verpflichtungen selbst.
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