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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Gerichtsstand |
Immobilien Allgemein
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Als Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bezeichnet. Normalerweise ist es so, das der Gerichtsstand durch den Wohnsitz des Bauherrn oder des Unternehmers bestimmt wird. In jedem Fall sollte bei Bautätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland deutsches Recht angewandt werden, falls eine Baufirma den Hauptfirmensitz im Ausland hat.
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