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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Kostenvoranschlag |
Immobilien Allgemein
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Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Berechnung von wahrscheinlichen Kosten durch den Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer etc.). Es ist lediglich eine Vorabrechnung, welche nicht zwangsläufig Auskunft über den späteren tatsächlichen Rechnungsbetrag gibt. Dieser kann wesentlich höher sein, wobei der Vertragspartner den Bauherrn hierüber informieren muss, sofern die geschätzten Kosten aus diesem Kostenvoranschlag um mehr als 25 % überschritten werden. In diesem Fall darf der Bauherr ein ausserordentliches Kündigungsrecht anwenden.
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