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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Lebensversicherung |
Immobilien Allgemein
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Die Lebensversicherung ist eine private Vorsorge zur finanziellen Absicherung im Todes- oder Erlebensfalle, je nach Versicherungsart. Hierbei kann die versicherte Personen den Ablauf des Vertrages erleben oder während der Vertragslaufzeit sterben. Im Versicherungsfall wird dann die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme gezahlt, im Erlebensfalle des Versicherten an ihn selbst, im Falle seines Ablebens an die eingesetzten Begünstigten. Die Lebensversicherung kann vom Versicherter zur Altersvorsorge genutzt werden oder aber auch als Darlehenssicherung genutzt werden. In dem Falle ist der Begünstigte das Kreditinstitut.
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