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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Leistungsbeschreibung |
Immobilien Allgemein
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In der sog. Leistungsbeschreibung sind alle Unterlagen zusammengefasst, welche bei der gewünschten Bauleistung ausgeführt werden sollen. Hierbei ist die Leistungspflicht von den Handwerkern genau in einem Leistungsverzeichnis festgelegt. Weiterhin gehören Pläne oder auch Skizzen zur Leistungsbeschreibung. Auf ihrer Grundlage kann die Ausschreibung der zu vergebenden Arbeiten erfolgen. Somit werden eingehende Angebote von Handwerkern und Unternehmern vergleichbar und der Bauherr hat die Möglichkeit, sich die günstigsten Handwerker für die verschiedenen Teile des Bauvorhabens aussuchen.
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