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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Löschung |
Immobilien Allgemein
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Von einer Löschung wird gesprochen, wenn eine Eintragung im Grundbuch beseitigt wird. Hierbei erfolgt keine komplette Entfernung der Eintragung aus dem Grundbuch, sondern diese wird lediglich durchgestrichen. Dann erfolgt unter einer gesonderten Abteilung "Löschungen" ein Löschungsvermerk, so daß auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ersichtlich ist, wann sich welche Eintragungen im Grundbuch erledigt haben.
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