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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Löschungsbewilligung |
Immobilien Allgemein
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Um eine Löschung im Grundbuch zu erwirken bedarf es einer sog. Löschungsbewilligung. Dies gestattet einem Berechtigten (Kreditinstitut o.ä.), ein Recht an einem Grundstück im Grundbuch auszutragen, wobei die Löschung nicht komplett erfolgt, sondern nur durchgestrichen wird. Danach erfolgt unter einer gesonderten Spalte "Löschungen" ein Löschungsvermerk. Hierdurch ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erkennbar, wann welche Eintragungen aus dem Grundbuch ausgetragen wurden.
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