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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Mängelbeseitigung |
Immobilien Allgemein
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Innerhalb einer gesetzten Frist, der sog. Gewährleistungsfrist, muss der ausführende Handwerker Mängel, welche bei der Bauausführung erstanden sind und nicht mit den Plänen des Bauherrn übereinstimmen, beseitigen. Dies geschieht für den Bauherrn kostenlos. Wenn der Bauherr an seiner Immobilie einen Mängel entdeckt, so muss er diesen dem Handwerker sofort schriftlich in Form von einer sog. "Mängelrüge" mitteilen. In einem "Mängelprotokoll" werden die Mängel (meist nach Bauabnahme) schriftlich festgelegt.
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