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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Mängelprotokoll

Immobilien Allgemein

Ein Mängelprotokoll wird schriftlich erstellt, wenn die Bauausführung nicht mit den Plänen des Bauherrn übereinstimmt und Fehler aufweist. Wenn der Bauherr an seiner Immobilie einen Mängel entdeckt, so muss er diesen dem Handwerker sofort schriftlich in Form von einer sog. "Mängelrüge" mitteilen. In einem Mängelprotokoll werden die Mängel festgehalten und es sollte direkt ein Termin oder eine Frist gesetzt werden, bis zu welcher die Mängel abgeschafft werden müssen. Das Mängelprotokoll wird anschließend sowohl von Bauherrn als auch Vertragspartner abgezeichnet und jeweils ein Exemplar an beide Partein verteilt. Innerhalb der geforderten und schriftlich fixierten Frist, der sog. Gewährleistungsfrist, muss der ausführende Handwerker dann die Mängel (für den Bauherrn kostenlos) beseitigen.

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