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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) |
Immobilien Allgemein
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Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zum Schutze eines Käufer, sie der Bauträger vom Kunden gezahlte Gelder zu verwalten und abzusichern hat. In dieser Verordnung ist auch festgelegt, unter welchen Bedingungen bzw. in welchem Umfang ein Bauträger berechtigt ist, von dem Käufer im vorhinein Abschlagszahlungen (oder Vorauszahlungen) zu verlagen.
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