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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Mehrfamilienhaus |
Immobilien Allgemein
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Ein Mehrfamilienhaus ist definiert als Immobilie mit mindestens drei Wohnungen. Wenn ein Mehrfamilienhaus geplant ist, dann sollte die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohneinheiten sofort mit eingeplant werden, denn für so entstehende Eigentumswohnungen kann mann bei sinnvoller Finanzierungs- und Steuerstrategie Geld sparen. Dies gilt auch, wenn der Bauherr oder Käufer plant, eine dieser in dem Gebäude befindlichen Wohnunge selbst zu nutzen.
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