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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Niedrig-Energiehaus |
Immobilien Allgemein
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Durch Energieersparnis, können die Niedrig-Energiehäuser gegenüber von herkömmlich gebauten Höusern bis zu fünfzig Prozent oder sogar mehr Heizenergie einsparen. Dies wird durch die Verwendung von hochwärmegedämmten Materialien bewerkstelligt. Zudem lassen sich mit Niedrig-Energiehäusern Steuern sparen bzw. Eigenheimbesitzer, welche ein Niedrig-Energiehaus errichten, können im Rahmen des sog. Eigenheimzulagengesetzes vom Staat einen Zuschuss kassieren, welcher in einem achtjährigen Förderzeitraum gewährt wird. Allerdings müssen nachweislich 25% des Heizwärmebedarfs eingespart werden.
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