 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Räumungsklage |
Immobilien Allgemein
|
Eine Räumungsklage ist ein Mittel für den Vermieter, den Mieter aus der angemieteten Wohnung auf dem Gerichtswege herauszubekommen. Normalerweise geschieht die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses auf Aufforderung des Vermieters, wenn ein Mietverhältnis beendet oder ausgelaufen ist. Wenn der Mieter dieser Aufforderung nicht folgt, so kann der Vermieter eine Räumungsklage auf dem Gerichtswege einreichen. Wenn das Gericht den Mieter zur Räumung verklagt, so hat er dennoch eine angemessene Räumungsfrist. Das Mietverhältnis wird durch ein Räumungsurteil umgewandelt in ein sogenanntes Raumnutzungsverhältnis (siehe auch Nutzungsvertrag).
|