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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Ombudsmann |
Immobilien Allgemein
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Wenn es zwischen dem Hausbauer und dem Handwerker zu einem Streit (z.B. wegen mangelhafter Ausführung von Arbeiten) kommt, so muss nicht direkt vor Gericht gestritten werden. Ein Ombudsmann ist eine neutrale Person und kann eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Streitparteien herbeiführen.
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