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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Ortsübliche Vergleichsmiete |
Immobilien Allgemein
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Die "ortsübliche Vergleichsmiete" dient - wie der Name fast schon sagt - zu Vergleichszwecken. Sowohl Haus-, Wohnungsbesitzer als auch Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder die ortsansässigen Mietervereine können meistens einen sog. Mietspiegel zur Verfügung stellen. In diesem Mietspiegel ist die ortsübliche Miete genannt. Falls ein Mieter eine Auskunft möchte, ob seine Miete im Rahmen der ortsüblichen Miete liegt, so kann er nachfragen, wie hoch die Miete bei vergleichbaren Objekten (nach Alter und Ausstattung) in der Umgebung ist. Allerdings werden bei der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Mieten berücksichtigt, welche in den letzten vier Jahren verändert bzw. vereinbart wurden. Ein Vermieter hat das Recht, die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung zu verlangen, sofern die erhöhte Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Es gilt allerdings, weitere Bedingungen zu erfüllen, wie z.B. die sog. Kappungsgrenze, damit eine Mieterhöhung wirksam ist
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