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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Risikolebensversicherung |
Immobilien Allgemein
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Auch eine Risikolebensversicherung dient dem Bauherrn oder Käufer als für Absicherung für die Hinterbliebenen in seinem Todesfall. Mit der Risikolebensversicherung ist (im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung) nur der Todesfall abgedeckt; im Erlebensfall erhält der Versicherte keine Auszahlung. Bei Beantragung eines Bauspardarlehens wird von Kreditinstituten oder Bausparkassen üblicherweise auch der Abschluß einer Risikolebensversicherung gefordert, falls der Kreditnehmer keine andere Absicherung oder ausreichende Lebensversicherung in der Höhe des Darlehens vorweisen kann.
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