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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Bankauskunft |
Immobilien Allgemein
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Ein weiteres Kriterium zu Auswahl eines Mieters für den Vermieter ist die Bankauskunft. Das Kreditinstitut unterliegt allerdings dem Bankgeheimnis. Bei berechtigtem Interesse kann das Kreditinstitut allerdings seinem Kunden oder wiederum auch anderen Kreditinstituten für deren Kunden eben diese Bankauskünfte geben. Dies ist nur eine Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit. Es werden keine Zahlen oder Kontostände genannt. Wenn es nicht um im Handelsregister eingetragene Kaufleute oder juristische Personen geht, so muss diese Bankauskunft von dem jeweilig betroffenen Bankkunden vorher genehmigt werden.
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