 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Teilvalutierungszuschlag |
Immobilien Allgemein
|
Ein Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, das Darlehen nicht in einem gesamten Teil sondern in mehreren Teilen (meist je nach dem Fortschritt des Baus) in Anspruch zu nehmen. Als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, der dem Kreditinstitut/der Bank entsteht, wenn das Darlehen dem Kunden auf seinen Wunsch hin in mehreren Teilen ausgezahlt (valutiert) wird, ist ein sog. Teilvalutierungszuschlag zu bezahlen.
|