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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Bauanfrage / Bauvoranfrage |
Immobilien Allgemein
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Eine Bauanfrage (Voranfrage) stellt,
erhält vom Amt einen Vorbescheid, der über die baurechtliche
und -technische Nutzung des Grundstücks sowie über einzuhaltende
Vorschriften bzw. über den möglichen Dispens von Vorschriften
aufklärt. Der Vorbescheid ist verbindlich für die Planung und
Bauausführung. Er gilt in der Regel zwei Jahre und kann auf
Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.
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