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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Niedrigenergiehaus |
Immobilien Allgemein
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Ein Haus mit einem niedrigen Energieverbrauch, wobei die Werte weit unter den gültigen Vorschriften für herkömmlich wärmegedämmte Häuser liegen wird als sog. Niedrigenergiehaus bezeichnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine Steuerersparnis durch den Bau eines Niedrigenergiehauses erwirkt werden. In jedem Fall ist durch die Einsparung von Energie mit geringeren laufenden Kosten zu rechnen.
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