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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
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Abstandsfläche | Immobilien Allgemein
| In der Landesbauordnung gibt es eine genaue Regelung über die Abstandsflächen.
Hiermit sind die Flächen gemeint, welche von einer Bebauung freizuhalten sind, z.B. vor den Aussenwänden bis zur Grundstücksgrenze, zu anderen Gebäuden oder zur Strasse. Die Grösse von Abstandsflächen richtet sich nach Art des Baugebiets und nach Massen der Wand. Aus Gründen des Brandschutzes sowie zur ausreichenden Versorgung einer Immobilie mit (Tages-)Licht und Lüftung sind diese Abstandsflächen vorgeschrieben. Vorbauten (Balkon, Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Kleinere Bauten (Garagen, Schuppen, Nebengebäude) brauchen, wenn sie eine bestimmte Grösse nicht überschreiten, keine Abstandsfläche einzuhalten.
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