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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Gebrauch von Sondereigentum |
Immobilien Allgemein
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Ein Wohnungseigentümer hat normalerweise das Recht, mit in (seinem) Sondereigentum befindlichen Gebäudeteilen nach Belieben zu verfahren, d.h. er kann darin wohnen, diese vermieten oder verpachten, bzw. auch in sonstiger Weise nutzen. Der Wohnungseigentümer muss diese Räumlichkeiten instandhalten und kann sie nur insofern nutzen, als dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht über ein normales Maß hinaus. In einer sog. Teilungserklärung oder sog. Gemeinschaftsordnung sind häufig Regelungen beschrieben, wie dieses Sondereigentum genutzt werden darf.
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