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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Geschoss |
Immobilien Allgemein
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Es gibt eine Unterscheidung zwischen Vollgeschossen, Dach- und Kellergeschossen. Vollgeschosse sind Geschosse, die gesamt über eine festgelegte Oberfläche gehen und eine lichte Höhe von einer festgelegten Meterzahl haben. Dies ist im jeweiligen Landesrecht festgeschrieben. Staffelgeschosse oder Dachgeschosse sind nur dann als Vollgeschosse anzusehen, wenn sie über mehr als zwei Dritte der Grundfläche eines darunter befindlichen Geschosses gehen. Kellergeschosse hingegen dürfen im Mittel nicht höher als 1,4 m herausragen.
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