 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Hochhaus |
Immobilien Allgemein
|
Ein Hochhaus ist in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert. Es ist ein Haus mit mehreren Geschossen oder Etagen, wobei zum Beispiel nach der Hamburger Bauordnung der Fußboden des obersten Geschosses höher als 22 m ist. Bei Hochhäusern gelten spezielle Vorschriften auch bezüglich des Brandschutzes etc.
|