Lexikon
Immobilien
Bautechnik
Fachbücher
Recht & Finanzierung
Hobby & Handwerk
Immobilien
Haus & Garten
|
|
 |
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Suchbegriff beginnt mit:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Suche nach Schlagworten im Immobilien-Lexikon:
Abteilung des Grundbuchs | Immobilien Allgemein
| Das sog. Grundbuchblatt ist neben anderen Bestandteilen unterteilt in drei Abteilungen: die 1. Abteilung enthält Angaben über den oder die Eigentümer (und die jeweiligen Anteile und Rechtsverhältnisse untereinander) und die Grundlage dieser Eintragung, beispielsweise ein Kauf, eine Erbschaft oder einen Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung. In der 2. Abteilung werden die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks geführt. Belastungen können Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Erbbaurecht etc. sein. Ausgenommen davon sind die in der 3. Abteilung eingetragenen Rechte. In der 3. Abteilung eingetragen sind auch Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
|
|
|
Immobilien-Suche
Gesuch aufgeben
Meine Gesuche
Immobilienmakler
Makler-Paket
Vermietung
Ferienunterkünfte*
Reise-Service
Flug-Preisvergleich*
Mietwagen*
|