 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Nachbarwiderspruch |
Immobilien Allgemein
|
Auch die Eigentümer von angrenzenden Baugrundstücken sind am sog. Baugenehmigungsverfahren eingebunden. Diese dürfen zum Beispiel die Bauvorlagen einsehen und sich zu genehmigungspflichtigen Vorhaben zu Wort melden. Wenn nachbarliche Belange berührt werden, so z.B. die Mindestabstandflächen werden nicht eingehalten o.ä.), muss eine nachbarliche Zustimmung eingeholt werden. Der Nachbar gibt hierdurch dann nicht nur seine Zustimmung und Kenntnis des Vorhabens bekannt, sondern verzichtet auch auf das Recht zur Einlegung von Nachbarwiderspruch.
|