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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Normenkontrolle |
Immobilien Allgemein
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Es besteht die Möglichkeit, die Satzungen nach dem Baugesetzbuch durch ein Normenkontrollverfahren zu überprüfen. Hierbei ist das jeweilige Oberverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichthof zuständig. Personen, denen durch betreffende Rechtsvorschriften oder durch die Anwendung dieser ein Nachteil entsteht, haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Sollte sich herausstellen, dass die Rechtsvorschrift gegen eine höhere Rechtsnorm verstößt, so wird diese als nichtig erklärt. Ein Gericht kann aber auch - bei Feststellung keines vorliegenden Fehlers - den Normenkontrollantrag abweisen.
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